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Gemäß Artikel 9 der EU Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten für jede Verpflichtungsphase einen Nationalen Allokationsplan (NAP) erstellen und diesen der EU-Kommission zur Genehmigung einreichen. Der NAP für die erste Periode 2005 - 2007 musste bis zum 31.03.04 vorgelegt werden. Darin wird die Gesamtmenge der zuzuteilenden Emissionsrechte sowie die vorgesehene Aufteilung auf die betroffenen Anlagen festgelegt.
Bei der Erstellung des NAP erfolgt zur Ermittlung der Emissionsrechte, die pro Anlage zugeteilt werden eine Annäherung von oben (Top Down) sowie von unten (Bottom Up). Dabei werden 5 Ebenen berücksichtigt. Bei dem Top Down Verfahren werden Emissionsbudgets festgelegt und stufenweise auf die betroffenen Sektoren und Branchen aufgeteilt. Beim Bottom Up Verfahren erfolgt eine konkrete Zuteilung an Emissionsrechten auf der Anlagenebene. Basis hierfür sind die Daten die im Zuge der Abfrage im Dezember 2003 von den Betreibern an die Länderbehörden abgeliefert wurden.
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1. Ebene - Nationales Gesamtbudget Im ersten Schritt erfolgt die Ermittlung des Nationales Gesamtbudgets. Die Zielgröße für Deutschland ergibt sich aus dem Emissionsausstoß im Basisjahr (1990 für CO2) sowie der im EU Burden Sharing zugesagten Emissionsreduktion.
2. Ebene - Makrosektoren Die im nationalen Gesamtbudget ermittelte Emissionsmenge wird auf die folgenden Makrosektoren aufgeteilt: Energiewirtschaft, Industrie, Gewerbe / Handel / Dienstleistungen, Verkehr, Haushalte.
3. Ebene - ET Segment Festlegung des Emissionsbudgets ("caps") für das am Emissionshandel teilnehmende Segment. Das sind Teile der Makrosektoren Energiewirtschaft und Industrie.
4. Ebene - ET Branchen Aufteilung der Gesamtemissionen des ET Segments auf die am Emissionshandel teilnehmenden Branchen und Subbranchen.
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5. Ebene - Anlagen Erfassung von Anlagendaten, Ausarbeitung eines Allokationsmodells (z.B. Grandfathering, Benchmarking, Mischformen) für die Zuteilung von Emissionsrechten auf Anlagenebene sowie Festlegung der jeweiligen Mengen für die einzelnen Anlagen. Die Allokationsmodelle unterscheiden sich hinsichtlich des Datenbedarfs und der Anzahl an notwendigen (zu verhandelnden) Festlegungen, wodurch einige Modelle aufgrund des engen Zeitfensters für die Vorbereitungen ausscheiden.
Als Ergebnis der Top Down und Bottom Up Verfahren liegen einerseits Emissionsziele (Mengenbegrenzung) für die betroffenen Branchen vor und andererseits werden den teilnehmenden Anlagen konkrete Emissionsmengen zugeteilt. Dabei müssen die absoluten Mengen beider Verfahren identisch sein. Sollten diese aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise und Zielsetzung nicht übereinstimmen, (was wahrscheinlich ist) erfolgt eine Anpassung der anlagenbezogenen Zuteilung um einen prozentualen Korrekturwert, den Erfüllungsfaktor. Dadurch wird die Menge an Emissionsrechten, die tatsächlich an die Anlagenbetreiber ausgegeben wird, niedriger als die ursprünglich errechnete Menge. Wie hoch die Reduktion schließlich ausfällt hängt zusätzlich von dem vorgesehenen Volumen für Sonderregelungen ab. Dies beinhaltet z.B. Emissionsreserven für die Anrechnung von Early Actions (Maßnahmen zur Emissionsreduktion in der Vergangenheit) oder Ausstattung von Neuemittenten mit Emissionsrechten. Eine Regelung hierfür wurde im Nationalen Allokationsplan formuliert.
Fazit Je größer das festgelegte Volumen für Reserven ausfällt, desto kleiner wird der Erfüllungsfaktor und somit die auszugebende Menge an Emissionsrechten. Der endgültige Wert konnte bestimmt werden, nachdem die von den Anlagenbetreibern im Dezember 2003 abgefragten Daten ausgewertet und die im September 2004 eingerichteten Zuteilungsanträge bearbeitet wurden. Daraus kann dann berechnet werden, welchen Anteil der ursprünglich ermittelten und zugeteilten Menge an Emissionsrechten ein Unternehmen tatsächlich erhält.
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Als Grundlage für die Entwicklung des nationalen Allokationsplans und für die Zuteilung von Emissionsrechten auf Anlagenebene hat das Bundesumweltministerium (BMU) einen nationalen Emissions- und Outputdatensatz für die Jahre 2000, 2001 und 2002 erstellt. Entsprechend des Beschlusses der 60. Umweltministerkonferenz am 16.05.2003 wird das BMU bei der Datenbeschaffung durch die Bundesländer unterstützt. Dies beinhaltet insbesondere das Abfragen ausgewählter Angaben bei den Anlagenbetreibern sowie eine anschließende Plausibilitätsprüfung. Im einzelnen beinhaltet dieser Prozess folgende Schritte:
- Die Länderbehörden übermitteln nach einer Plausibilitätsprüfung die ihnen vorliegenden Daten aus der Emissionserklärung 2000 (z.B. Art und Menge der gehandhabten Stoffe, Kapazität der Anlagen, Auslastung, ...) an das BMU.
- Das BMU wertet die Daten aus und erstellt eine erste Datenbasis für den NAP.
- Die Anlagenbetreiber werden von den Ländern angeschrieben. Dabei werden ihnen die zuvor erfassten Daten ihrer Anlagen übermittelt und eine Möglichkeit zur Korrektur gegeben. Zusätzlich werden Angaben für die Jahre 2001 und 2002 abgefragt.
- Die Rückläufe der Anlagenbetreiber werden von den Ländern auf Plausibilität geprüft und anschließend an das BMU übergeben.
- Diese Daten fließen in die Erstellung des NAP ein, wobei je nach Allokationsmethode noch zusätzliche Angaben abgefragt werden müssen.
Sollte ein Unternehmen in der Vergangenheit (seit 1990) Maßnahmen zur Emissionsreduktion (Early Actions) umgesetzt haben, können diese bei der Datenabfrage ebenfalls eingereicht werden. Welche Early Actions in welchem Umfang schließlich anerkannt werden, wird im NAP geregelt.
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