|
Die Grundlage des EU Emissionshandels ist das Bestreben der Staatengemeinschaft, dem Treibhauseffekt, sowie der damit verbundenen Klimaveränderung entgegenzuwirken. Diesbezüglich wurde die Klimarahmenkonvention (UNFCCC) als erster internationaler Vertrag zum Schutz des globalen Klimas angenommen. Die Vertragsparteien kommen jährlich zu einer Sitzung (Vertragsstaatenkonferenz, Conference of the Parties COP) zusammen um die Fortschritte zu überprüfen und weitere Maßnahmen zu erörtern.
Bei der dritten Vertragsstaatenkonferenz 1997 in der japanischen Stadt Kyoto wurde ein Protokoll zum Rahmenübereinkommen (Kyoto Protokoll) über Klimaänderungen angenommen. Darin werden für Industrieländer rechtlich verbindliche Grenzen für Treibhausgasemissionen in der Periode 2008-12 festgelegt.
Des weiteren werden innovative marktwirtschaftliche Umsetzungsmechanismen (Flexible Mechanismen) definiert, durch die die Kosten der Emissionsreduzierung niedrig gehalten werden sollen. Dabei können Industriestaaten mit Emissionsrechten handeln (Emissionshandel) oder einen Teil ihrer Emissionsreduktionsverpflichtungen dadurch erreichen, dass sie in Projekte zur Reduzierung der Emissionen im Ausland investieren (Clean Development Mechanism CDM, Joint Implementation JI) und die erzielten Emissionsverringerungen im Hinblick auf ihre eigenen Reduktionsverpflichtungen anrechnen lassen.
Das Kyoto-Protokoll wurde von den „alten“ 15 Mitgliedstaaten der EU am 31.05.2002 ratifiziert. Die 10 neuen Mitgliedsstaaten die der EU im Mai 2004 beigetreten sind, haben das Protokoll von Kyoto ebenfalls ratifiziert. Innerhalb der EU einigten sich die Mitgliedstaaten auf eine Lastenteilung (Burden Sharing) bei der jedes Land eigene Minderungsverpflichtungen übernimmt und somit zum Gesamtziel der EU beiträgt. Im Rahmen der Umsetzung des Kyoto Protokolls ist innerhalb der Europäischen Union am 01.01.2005 der Emissionshandel gestartet.
|