» KontaktSitemapImpressumQuellen
Startseite  EU Emissionshandel
EU Emissionshandel

Der Handel mit Emissionsrechten hat 2005 begonnen und gilt für die Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union. Das EU-System ist das weltweit erste multinationale Emissionshandelssystem und gilt als Vorreiter des internationalen Systems für den Handel mit Emissionsrechten im Rahmen des Protokolls von Kyoto. Durch den Emissionshandel können Emissionen zu den geringsten Kosten für eine Volkswirtschaft verringert werden. Zudem werden Anreize für den Einsatz hocheffizienter Technik und Innovation geschaffen.

In den 25 Ländern der erweiterten Europäischen Union müssen die Unternehmen nun damit beginnen, den Klimaschutz bei ihren täglichen Geschäftsentscheidungen zu berücksichtigen und zu prüfen, welche neuen Schritte sie zur Verringerung der Emissionen unternehmen können. Schätzungen zufolge dürften nahezu die Hälfte der gesamten CO2-Emissionen der EU unter die Regelung fallen.

Die Grundlage der Anstrengungen der EU zur Umsetzung des Kyoto Protokolls ist das Europäische Programm zur Klimaänderung (ECCP). Dabei sollen kostengünstige Maßnahmen ermittelt und entwickelt werden, die einen Beitrag dazu leisten, dass die EU Ihr Kyoto-Ziel erreicht. Die EU hat sich im Rahmen des Kyoto Protokolls zu einer Emissionsreduktion von 8 % in der Periode 2008-12 gegenüber 1990 verpflichtet.

Im Rahmen der Umsetzung des Kyoto-Protokolls ist innerhalb der Europäischen Union am 1. Januar 2005 der Emissionshandel gestartet. Basis hierfür ist die Emissionshandelsrichtlinie, die die Europäische Union am 13.10.2003 verabschiedet hat. Darin werden grundsätzliche Vorgaben für die Mitgliedstaaten definiert. Die Richtlinie muß von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Des weiteren wird mit der Verbindungsrichtlinie (Linking Directive) eine Verbindung zwischen den projektbezogenen flexiblen Mechanismen des Kyoto Protokolls (CDM, JI) und dem Emissionshandelssystem der EU geschaffen. Dies wird allen am EU Emissionshandel beteiligten europäischen Unternehmen ermöglichen, Gutschriften aus weltweit durchgeführten Projekten zur Verringerung der Treibhausgasemissionen auf ihre eigenen Verpflichtungen anzurechnen.

Die Gesamtmenge und die Verteilung der Emissionsrechte auf die in einem Mitgliedstaat erfassten Anlagen wird in einem „Nationalen Allokationsplan“ (NAP) festgelegt. Bis zum 31. März 2004 mussten die Mitgliedstaaten den Allokationsplan für die Periode 2005 bis 2007 der EU-Kommission zur Notifizierung vorlegen. Die Kommission prüft diese Pläne und stellt sicher, dass die Pläne den Klimaschutzverpflichtungen entsprechen und keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten eintreten.

EU Klimaprogramm

EU Richtlinie Emissionshandel

EU Verbindungsrichtlinie

Wer ist betroffen?

Funktionsweise

Anreiz zur Innovation

Nationale Allokationspläne