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Startseite  CDM & JI Projektbörse: CDM-Ablauf
Clean Develpment-Mechanismn

Der Kompensationsmechanismus CDM (nach Artikel 12 des Kyoto-Protokolls) ermöglicht Industriestaaten, mit Emissionsminderungsprojekten in Entwicklungsländern Emissionsgutschriften zu erwirtschaften. Dabei investiert ein Annex-I-Land (Industrieland) in ein emissionssparenden Projekt in einem Non-Annex-I-Land (Entwicklungsland).

Die Anrechnung der gewonnenen Reduktionsgutschriften, so genannter Certified Emission Reductions (CERs) kann bereits rückwirkend vom Jahre 2000 an erfolgen.

Dieser Mechanismus hat im Gegensatz zu Joint Implementation nicht allein die Erzeugung von Emissionsgutschriften zum Ziel, sondern soll zusätzlich die Entwicklungsländer in die weltweiten Klimaschutzbemühungen mit einbeziehen und vor allem einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in den Gastgeberländern leisten, indem er zielgerichtet Investitions- und Technologieflüsse von den Industrieländern in die Entwicklungsländer anregt. Der CDM nimmt somit als Kompensationsmechanismus eine Sonderstellung ein, da er nicht verpflichtete Staaten – die Entwicklungsländer – mit einbezieht.

Besonderheiten von CDM

Aus den oben genannten Gründen werden an CDM-Projekte viel weitreichendere Anforderungen als an JI-Projekte gestellt: CDM-Projekte sollen zur nachhaltigen Entwicklung im Gastgeberland beitragen und dürfen nur in sehr eingeschränktem Maße öffentliche Finanzmittel wie Entwicklungshilfegelder enthalten.

Um die Einhaltung dieser Kriterien adäquat abprüfen zu können, erhält der CDM eigene Verwaltungsorgane, den Exekutivrat (Executive Board), der für die Überwachung und Lenkung des CDM zuständig ist und die Operational Entities, private oder öffentliche Institutionen, die sich mit der Validierung, Registrierung und Zertifizierung der CDM-Projekte befassen.

Ein Teil des Gewinns aus den erwirtschafteten Gutschriften, die so genannte Share of Proceeds, soll dazu verwendet werden, die Verwaltungskosten zu tragen. Anpassungskosten entstehen durch die Beseitigung von Schäden aufgrund klimatechnischer Veränderungen in dafür besonders anfälligen Entwicklungsländern. Die Höhe der Share of Proceeds für die Anpassungskosten beträgt 2 % der zugewiesenen CERs. Welcher Anteil zur Deckung der Verwaltungskosten verwendet werden soll, ist durch das Executive Board festzulegen.

Ab wann können CDM-Projekte angerechnet werden?

Projekte mit Startzeitpunkt ab dem Jahr 2000 können rückwirkend als CDM-Projekte angerechnet werden. Sie müssen lediglich bis Ende des Jahres 2005 die entsprechende Registrierung beim Exekutive Board beantragen.

Für Projekte, die zwischen der Festlegung der UNFCCC-Regelungen zum CDM (auf der Klimakonferenz in Marrakesch im November 2001) und der Fertigstellung der Detailregelungen begonnen worden sind, ist eine Registrierung als CDM-Projekt und damit auch die Vergabe von Gutschriften (CERs) erst nach der Fertigstellung der Regeln möglich. Projekte, die die Anerkennung rückwirkend zu einem Zeitpunkt vor Marrakesch beantragen, erhalten allerdings auch während dieses Zeitraums Gutschriften (CERs).

Diese Regelung soll lobbyistische Aktivitäten während der Ausarbeitung der Detailregelungen unterbinden.

Teilnahmekriterien Investorland

Folgende Teilnahmekriterien müssen vom Investorstaat erfüllt werden, damit dieser die aus einem CDM-Projekt erworbenen Emissionsgutschriften (CERs) zur Erfüllung seiner Verpflichtung nutzen kann:

  1. Ratifikation des Kyoto-Protokolls
  2. Unterwerfung unter das Sanktionssystem
  3. Bestimmung des Assigned Amount
  4. Etablierung eines computerisierten nationalen Registers
  5. Etablierung eines nationalen Systems zur Abschätzung der Treibhausgasemissionen und Speicherung durch Senken
  6. Rechtzeitiges Einreichen von jährlichen Emissionsinventaren.
  7. Einreichung zusätzlicher Informationen über den Assigned Amount

Für Unternehmen lässt sich daraus ableiten, dass diese die generierten CERs nur dann an die eigene Regierung oder international verkaufen können, wenn ihr Herkunftsstaat zur Teilnahme berechtigt ist. Für multinationale Unternehmen entsteht ein Vorteil, da sie bei der Wahl des Herkunftslandes flexibler sind und die Ausschüttung der CERs in das Land mit der größten Erfüllungswahrscheinlichkeit der Teilnahmebedingungen veranlassen können.

Teilnahmekriterien Gastgeberland

Ratifikation des Kyoto-Protokolls
Für das Gastgeberland stellt die Ratifikation des Kyoto-Protokolls das einzige Teilnahmekriterium dar. Weiterhin darf die Teilnahme am CDM nicht explizit untersagt worden sein.

Freiwillige Teilnahme am CDM
Non-Annex-I-Länder sind nicht verpflichtet, am CDM teilzunehmen; die Teilnahme erfolgt auf rein freiwilliger Basis. Daher ist zur Durchführung von CDM-Projekten die Einwilligung des Gastgeberlandes notwendig. Die Gastgeberländer können entsprechend der nationalen Bedürfnisse zusätzliche Anforderungen an CDM-Projekte stellen, d. h. neben dem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung kann sich dies auch auf Projekttypen bzw. verwendete Technologien beziehen. Da eventuell Modifikationen des Projektes verlangt werden, empfiehlt es sich, die Einwilligung des Gastgeberlandes in einer Planungsphase einzuholen, in der das Projekt für eine Beurteilung bereits ausreichend detailliert beschrieben werden kann, Änderungen innerhalb eines gewissen Rahmens aber dennoch technisch und kostenmäßig möglich sind.

Potenzielle Gastgeberländer müssen eine für den CDM zuständige Behörde, die so genannte Designated Entity einrichten.

Atomkraft

Der Einsatz von Atomkraft ist für CDM-Projekte nicht zulässig. Dahinter steht der Gedanke, dass der ökologische Nutzen durch die Einsparung von Treibhausgasemissionen durch die ökologischen Gefahren dieser Technologie überwogen wird. Darüber hinaus existieren keine Restriktionen bezüglich der verwendeten Technologien.

Kriterien zur Nachhaltigen Entwicklung

Der CDM wurde grundsätzlich als ein Mechanismus zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung im Gastgeberland konzipiert. Zum besseren Verständnis soll hier der Begriff der nachhaltigen Entwicklung kurz erklärt werden: „Entwicklung“ steht für einen positiven Wandel im sozialen, wirtschaftlichen oder ökologischen Bereich und „nachhaltig“ für eine gerechte Verteilung der Entwicklung sowohl innerhalb einer Generation, also auch im Vergleich mehrerer Generationen (z. B. der jetzigen und zukünftiger).

Die nachhaltige Entwicklung betrifft drei Bereiche: den ökonomischen, den sozialen und den ökologischen Bereich. Die Ziele in den jeweiligen Bereichen können so umschrieben werden:

  • Ökonomie: Schaffen von Wohlstand und Auskommen
  • Soziales:  Abschaffung der Armut und Verbesserung der Lebensqualität
  • Ökologie:  Verbesserung, Steigerung bzw. Erweiterung der natürlichen Ressourcen für zukünftige Generationen

Diese Ziele in fassbare Unterziele aufzuspalten, konkrete Maßnahmen dafür zu entwerfen und Indikatoren zu Messung der Zielerreichung zu finden, stellt eine äußerst komplexe Aufgabe dar und hängt stark vom Einzelfall ab. Unternehmen sollen daher mit dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden, sondern sich anhand des Kriterienkatalogs zur nachhaltigen Entwicklung orientieren können. Weiterhin variieren die genauen Ziele, der Stand der Zielerreichung und die notwendigen Maßnahmen von Land zu Land. Aus diesem Grund sollen die Entwicklungsländer entsprechend den eigenen Bedürfnissen jeweils einen Kriterienkatalog zur nachhaltigen Entwicklung entwerfen, der den potenziellen Investoren zugänglich gemacht wird.

Anhand des jeweiligen Katalogs kann dann geprüft werden, ob ein Projekt die nachhaltige Entwicklung im Investorland fördert. Einige Länder verfügen bereits über Kriterienkataloge und Verfahrensrichtlinien für AIJ-Projekte, welche voraussichtlich mit den Anforderungen an CDM-Projekte übereinstimmen werden.

Bezüglich der ökologischen Kriterien muss für Projekte ganz konkret der Nachweis der Unbedenklichkeit erbracht werden. Die Projektteilnehmer müssen eine Analyse der Umweltauswirkungen durchführen und, falls diese ihnen oder dem Gastgeberland bedenklich erscheinen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben des Gastgeberlandes.

Entwicklungshilfemittel bei der Projektfinanzierung

Um zu vermeiden, dass Mittel aus der derzeit bestehenden Entwicklungshilfe für den CDM eingesetzt werden und damit für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung stehen, dürfen zur Projektfinanzierung folgende Finanzierungsquellen nicht herangezogen werden:

  • Mittel aus der offiziellen Entwicklungshilfe
  • Mittel zur Deckung von Verpflichtungen der Annex-I-Länder nach der Klimarahmenkonvention, zum Beispiel Mittel zur Wiederauffüllung der Global Environmental Facility (GEF).

Kriterium der Zusätzlichkeit

Mit Hilfe des CDM sollen bisher unausgeschöpfte Potenziale bezüglich Emissionsminderung, Förderung der nachhaltigen Entwicklung und Technologietransfer in Entwicklungsländern erschlossen werden. Überschneidungen mit Aktivitäten, die den genannten Zielen dienlich sind, aber auch ohne den Anreiz der Vergabe von Minderungsgutschriften durchgeführt werden – weil sie beispielsweise ökonomisch attraktiv sind -, sollen vermieden werden. Solche Aktivitäten werden im Folgenden als Business as usual bezeichnet. In Abgrenzung dazu werden Aktivitäten, die ohne diesen Anreiz nicht ausgeführt worden wären, also nicht dem Business as usual-Fall entsprechen, als zusätzlich – additional – bezeichnet.

Im Falle von zusätzlichen Aktivitäten dient der Anreiz der Emissionsgutschriften also zur Überwindung von Barrieren, wie beispielsweise geringer oder sogar negativer Rentabilität im betriebswirtschaftlichen Sinne, sowie von Barrieren politischer, technischer oder finanzieller Art.

Um die Zusätzlichkeit in Abgrenzung zum Business as usual darstellen zu können, werden zunächst einige Punkte aufgelistet, die für Business as usual-Projekte typisch sind.

Was kennzeichnet ein Business as usual-Projekt?

  • Anwendung von Technologien, die zur Einhaltung der Umweltvorschriften im Gastgeberland bezüglich Schadstoffemissionen, Wirkungsgrad usw. dienen.
  • Das Projekt entspricht politischen Linien im Gastgeberland, z. B. Tendenz zum Einsatz bestimmter Technologien, Brennstoffe usw.
  • Technologie entspricht dem Stand der Technik im Gastgeberland.
  • Projekt ist ökonomisch attraktiv.

Ein Projekt ist laut Kyoto-Protokoll nur als CDM-Projekt zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich dabei um zusätzliche (additional) Maßnehmen handelt. Dies wird mit Hilfe der Baseline abgeprüft: die Emissionsminderung muss höher sein, als eine Minderung, die im Rahmen des Business as usual ohnehin erfolgt wäre, d. h. die erfolgte Emissionsminderung darf nicht der Baseline entsprechen. Da die Differenz zwischen Projektemissionen und Baseline das einzige Kriterium zur Überprüfung der Zusätzlichkeit darstellt, ist damit zu rechnen, dass die Begründung für die Baseline-Wahl vom Executive Board sehr genau überprüft wird. Denn die Anrechnung von Business as usual-Projekten als CDM-Projekte würde dazu führen, dass mehr emittiert wird als ohne das CDM-Projekt und somit der Treibhauseffekt eher noch verschärft wird.

Ausnahmeregelungen für "kleine" Projekte

Für so genannte Kleinprojekte – definiert über Technologie, Kapazität, Emissionsmenge bzw. Emissionseinsparung – gelten vereinfachte Regelungen und Verfahren für die Anerkennung als CDM-Projekte. Hierdurch soll vermieden werden, dass Projekte geringen Umfangs durch das Anerkennungsverfahren mit prohibitiv hohen Kosten belastet werden. Die Ausarbeitung der vereinfachten Regeln und Verfahren ist Aufgabe des Executive Board.

Folgende Projekttypen gelten als Kleinprojekte:

  • Erneuerbare-Energie-Projekte mit einer Kapazität bis zu 15 MW.
  • Energieeffizienzprojekte, die den Energieverbrauch auf der Angebots- oder Nachfrageseite um bis zu 15 GWh p.a. verringern.
  • Andere Projektmaßnahmen, die zu Emissionsminderungen führen und selbst weniger als 15 kt CO2 p.a. emittieren.

Um sicher zu sein, dass ein Investor ein großes Projekt nicht so teilt, um von den Vergünstigungen von „kleinen Projekten“ zu profitieren – so genanntes Debundling, wurde vom Executive Board ein besonderes Prüfverfahren vorgeschlagen.

Quelle:

Flexible Instrumente im Klimaschutz, Mai 2003
Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg
Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung